Die Immobilie wird illegal von Dritten bewohnt und es liegen keine ordnungsgemäß vertraglich vereinbarten Lieferungen vor. Die Immobilie wird übertragen: (i) als bestimmte Körperschaft und zu einem Pauschalbetrag (ii) als Ganzes, untrennbar (iii) im Register- und Katasterzustand, in dem sie sich befindet (iv) im physischen Zustand, in den Eigenschaften, Rechts-, Stadtplanungs-, Verwaltungs-, Lizenz-, Schutz-, Konservierungs- und Reinigungsarbeiten, bei denen es (v) mit den Kosten und Steuern auf dem Laufenden ist, die dem Verkäufer gesetzlich zustehen, und (vi) ohne Bereitstellung von Dienstleistungen und Lieferungen. Der Käufer geht davon aus, dass (i) die physische Situation und der Erhaltungszustand (ii) die städtische Situation (iii) die Diskrepanzen zwischen der physischen Realität und der Realität des Registers und des Katasters oder im Raum des Grundstücks (iv) die Angemessenheit des Registers und des Katasters vorliegen des Eigentums und (v) die Verfahren, die die Erlangung des gerichtlichen Besitzes des Eigentums erfordern. Das Objekt ist nicht verantwortlich für (i) den Erhaltungszustand, (ii) sichtbare und offensichtliche Mängel, (iii) die Registrierung oder Katasterregulierung, (iv) möglicherweise vorhandene Platzunterschiede, (v) die Verantwortung für die Beantragung der Bewohnbarkeitsbescheinigung des Objekts, es sei denn, in der Autonomen Gemeinschaft, in der sich die Immobilie befindet, ist ihre Lieferung obligatorisch und (vi) alle daraus resultierenden Kosten, Ausgaben, Gebühren, Zölle oder Steuern. Wenn die Immobilie zum Zeitpunkt des Verkaufs gerichtlich auf Inanspruchnahme geklagt hätte, könnte der Käufer in dieser Forderung abgetreten werden und als Folge hiervon keinen Betrag von der Immobilie fordern, mit Ausnahme der Gebühren von Anwälten und Anwälten, die bis zum Verkauf anfallen am Tag der Überweisung angefallen wäre, was in jedem Fall zu seinen Lasten geht. Wenn zum Zeitpunkt des Verkaufs gegen die Immobilie eine laufende Strafanzeige eingereicht wurde, wird das Gericht über den Verkauf informiert und die Immobilie als Privatklage aus dem Verfahren genommen. Der Zustand der Belegung und/oder die Hindernisse für die freie Besichtigung der Immobilie durch Techniker würden Folgendes verhindern: i) ihre offizielle Bewertung gemäß der Verordnung ECO/805/2003 vom 27. März, also die Immobilie, solange sie sich in ihrer beruflichen Situation befindet , es konnte nicht mit einer Hypothek belastet werden, folglich konnte keine Hypothekenfinanzierung für diese Art von Immobilie eingerichtet werden, deren Erwerb die Gewährung anderer Arten von Garantien erfordert, wenn eine Finanzierung beantragt wird, und ii) den Besitz des Energieeffizienzzertifikats. Der Verkaufspreis dieser Immobilie wurde auf der Grundlage früherer Umstände ermittelt, die zu einem geringeren Wert der Immobilie geführt haben und die vom Käufer bei der Formalisierung der Übertragung der Immobilie ausdrücklich akzeptiert werden müssen. Dem Käufer wird empfohlen, vor der Kaufentscheidung professionelle und rechtliche Beratung einzuholen.
CALIFICACIÓN ENERGÉTICA
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Consumo energía kW h / m2 año |
Emisiones CO2 kg CO2 / m2 año |
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